Disputed term/author/ism | Author Vs Author |
Entry |
Reference |
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Kutschera, F. | Brendel Vs Kutschera, F. | I 26 Rechtfertigung/Kutschera: wenn sie a) an prinzipielle Fehlbarkeit der Subjekte gebunden ist, drückt „Glauben“ den „stärksten Grad subjektiver Gewißheit“ aus. Das führt bloß zu einer engeren Definition von Wissen. ((s) Wenn das Subjekt es dann stärker glaubt, soll es damit besser gerechtfertigt sein. b) wenn Rechtfertigung nicht fehlbar sein darf, wird die Definition zirkulär. ((s) Weil man die Begründung wieder wissen muss). BrendelVsKutschera: was versteht er eigentlich unter „anspruchsvoll“ bzw. „erkenntnistheoretisch relevant“? I 27 Rechtfertigung/Wissen/Tradition/BrendelVsKutschera/Brendel: aber natürlich fragt man ein Subjekt, ob es gute Gründe für seine Meinung hat und wenn es die nicht beibringen kann, nimmt man an, dass es sich nicht um Wissen handelt. I 28 Wissen/BrendelVsKutschera: Rechtfertigung sollte nicht aus dem Begriff von Wissen herausgehalten werden, weil er – im Gegensatz zu Wahrheit – ein epistemischer Begriff ist. I 29 „epistemisch“: heißt, dass es wesentlich mit Rechtfertigung zu tun hat. Kriterium/Definition/BrendelVsSartwell: SartwellVsRechtfertigung: Verwechslung von Definition und Kriterium BrendelVsKutschera: beide sind schon getrennt, aber Rechtfertigung ist wesentlich. |
Bre I E. Brendel Wahrheit und Wissen Paderborn 1999 |